September 22nd, 2026

Geschlechterrepräsentation in den kommunalen Exekutiven der Flughafenregion Zürich

Geschlechterrepräsentation in den kommunalen Exekutiven der Flughafenregion Zürich

Eine deskriptive Analyse im Kontext der Sustainable Development Goals 5, 10 und 16

by Dr. Ardian Retkoceri, Head of Faculty, SBS Swiss Business School, Zürich

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Zusammenfassung

Der Beitrag untersucht die Geschlechterrepräsentation in den kommunalen Exekutiven der 14 offiziellen Mitgliedsstädte und -gemeinden der Flughafenregion Zürich für die Amtsperiode 2026–2030 (FRZ 2026). Die Vollerhebung umfasst 95 stimmberechtigte Exekutivsitze. Davon werden 25 Sitze von Frauen und 70 von Männern besetzt. Der Frauenanteil beträgt damit 26,3 Prozent (95-%-KI: 18,5–36,0 %), der Männeranteil 73,7 Prozent. Zwei der 14 Gemeinde- beziehungsweise Stadtpräsidien werden von Frauen geführt (14,3 Prozent; 99 %-KI: 4,0–39,9 %).

Als Vergleichsgrösse dient eine eigens erhobene Teilstichprobe von 86 Gemeinden ausserhalb der Flughafenregion, in der der Frauenanteil 30,5 Prozent beträgt. Die Differenz von 4,2 Prozentpunkten ist statistisch nicht signifikant (z = −0,83; p = 0,41); dasselbe gilt für die Differenz bei den Präsidien (6,6 Prozentpunkte; z = −0,58; p = 0,56) und für den Abstand zum kantonalen Referenzwert von rund einem Drittel aus der Studie «Zustand und Entwicklung der Zürcher Gemeinden» (Bernhard, Cheon & Kübler 2026; p = 0,15). Statistisch belastbar ist demgegenüber der Abstand zur Parität: Der Frauenanteil von 26,3 Prozent unterscheidet sich hochsignifikant von 50 Prozent (z = −4,62; p < 0,001).

Die Ergebnisse werden auf Sustainable Development Goal 5, Unterziel 5.5, bezogen; ergänzende Bezüge bestehen zu SDG 10.2 und SDG 16.7 (Vereinte Nationen 2015). Der Beitrag ist ausdrücklich deskriptiv angelegt: Er beschreibt einen Zustand, erklärt ihn nicht und erlaubt keine kausalen Aussagen.

Schlüsselwörter: Gender Equality, kommunale Exekutiven, Flughafenregion Zürich, politische Repräsentation, SDG 5, SDG 10, SDG 16

1. Einleitung

Die Zusammensetzung politischer Entscheidungsorgane ist ein wesentlicher Indikator für gesellschaftliche Teilhabe und institutionelle Repräsentativität. Obwohl die formale politische Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Schweiz gewährleistet ist, folgt daraus nicht automatisch eine ausgewogene Vertretung in politischen Führungspositionen. Gerade auf kommunaler Ebene beeinflussen Exekutivmitglieder unmittelbar die Entwicklung von Bildung, Infrastruktur, Raumplanung, Sozialpolitik, öffentlicher Sicherheit und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Flughafenregion Zürich eignet sich als Untersuchungsraum, weil sie zu den wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Schweiz gehört und institutionell klar abgegrenzt ist. Der Verein FRZ Flughafenregion Zürich führt 14 Städte und Gemeinden als Mitgliedsgemeinden auf: Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Kloten, Nürensdorf, Oberglatt, Opfikon, Rümlang, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Winkel (FRZ 2026).

Diese Abgrenzung ist eine Mitgliedschaftsabgrenzung und keine funktionalräumliche. Der Verein selbst vernetzt nach eigenen Angaben Unternehmen aus rund 100 Städten und Gemeinden, und der Begriff «Flughafenregion Zürich» wird im weiteren Sinne für einen deutlich grösseren Raum verwendet (FRZ 2026). Die Ergebnisse dieser Untersuchung gelten daher für die 14 Mitgliedsgemeinden und sind nicht auf die Flughafenregion im weiteren Sinne übertragbar. Dieser Punkt wird in Abschnitt 8 als Limitation der Konstruktvalidität aufgenommen.

Die zentrale Forschungsfrage lautet:

Wie sind Frauen und Männer in den kommunalen Exekutiven der 14 Mitgliedsgemeinden der Flughafenregion Zürich in der Amtsperiode 2026–2030 vertreten, und wie verhält sich diese Repräsentation zu den verfügbaren Vergleichswerten aus dem übrigen Kanton Zürich?

Ergänzend wird untersucht, wie sich die Ergebnisse in den Rahmen der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen einordnen lassen und wo die Grenzen einer solchen Einordnung liegen.

2. Bezug zu den Sustainable Development Goals

2.1 SDG 5: Geschlechtergleichheit

Der unmittelbarste Bezug besteht zu SDG 5, das Geschlechtergleichheit sowie die Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen zum Ziel hat. Unterziel 5.5 verlangt die volle und wirksame Teilhabe von Frauen sowie gleiche Chancen auf Führungsverantwortung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben (Vereinte Nationen 2015).

Die Umsetzung wird unter anderem anhand des Indikators 5.5.1 gemessen, der aus zwei Teilindikatoren besteht. Indikator 5.5.1(a) erfasst den Anteil der von Frauen gehaltenen Sitze in den Einkammer- oder Unterhäusern nationaler Parlamente, jeweils zum 1. Februar des Berichtsjahres (UNECE 2026b). Indikator 5.5.1(b) erfasst den Anteil der von Frauen gehaltenen gewählten Positionen in den gesetzgebenden beziehungsweise beratenden Organen auf lokaler Ebene (UNECE 2026a).

Diese Definition ist für die vorliegende Untersuchung von zentraler Bedeutung und begründet eine methodische Einschränkung, die ernst zu nehmen ist. Indikator 5.5.1(b) misst gesetzgebende beziehungsweise beratende Organe. Ein Zürcher Gemeinde- oder Stadtrat ist hingegen ein Exekutivorgan. Das schweizerische Äquivalent zu 5.5.1(b) wären die Gemeindeparlamente beziehungsweise die Gemeindeversammlungen, nicht die Exekutiven. Die vorliegende Untersuchung ist deshalb eine Anwendung der Zielsetzung von Unterziel 5.5, jedoch keine Messung des globalen Indikators 5.5.1(b). Ein direkter numerischer Vergleich zwischen den hier berichteten und den offiziellen Werten gemäß 5.5.1(b) ist nicht zulässig.

Zur Einordnung des internationalen Kontexts, ausdrücklich nicht als Vergleichsmassstab: Der weltweite Frauenanteil in lokalen Regierungen verharrte 2025 bei 35,6 Prozent; in den Einkammer- und Unterhäusern nationaler Parlamente erreichte er per 1. Januar 2026 einen Wert von 27,4 Prozent (Vereinte Nationen 2026).

Für die Schweiz weist die UNECE-Datenbank die in Tabelle 4 wiedergegebenen Werte aus (UNECE 2026a, 2026b).

Jahr

5.5.1(b) lokale Ebene

5.5.1(a) Nationalparlament

2015

29,3 %

30,5 %

2018

31,9 %

32,5 %

2019

32,0 %

32,5 %

2020

35,0 %

41,5 %

2021

38,6 %

42,0 %

2022

39,0 %

42,5 %

2023

keine Angabe

41,7 %

2024

keine Angabe

38,5 %

Tabelle 4: Schweiz, SDG-Indikator 5.5.1 nach UNECE. Quelle: UNECE (2026a, 2026b). Für 5.5.1(b) liegt für die Schweiz zuletzt der Wert des Jahres 2022 vor. Der Anstieg zwischen 2019 (32,0 %) und 2021 (38,6 %) ist auffällig gross und lässt eine Veränderung der Erfassungsgrundlage nicht ausschliessen; die Reihe ist daher mit Vorsicht zu interpretieren.

2.2 SDG 10: Weniger Ungleichheiten

Ein ergänzender Zusammenhang besteht mit SDG 10, insbesondere mit Unterziel 10.2. Dies fordert, bis 2030 alle Menschen zu sozialer, wirtschaftlicher und politischer Inklusion zu befähigen und diese zu fördern, unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnie, Herkunft, Religion sowie wirtschaftlichem oder sonstigem Status (Vereinte Nationen 2015).

Eine ausgewogenere Vertretung in politischen Führungsorganen kann als Bestandteil politischer Inklusion verstanden werden. Der Frauenanteil allein zeigt allerdings nicht, ob Frauen tatsächlich denselben Einfluss, dieselben Ressorts oder dieselben informellen Handlungsmöglichkeiten haben. Die quantitative Repräsentation ist daher ein notwendiger, aber kein hinreichender Indikator politischer Gleichstellung.

2.3 SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Weiterhin ist Unterziel 16.7 relevant, das inklusive, partizipative, responsive und repräsentative Entscheidungsfindung auf allen Ebenen fordert (Vereinte Nationen 2015). Indikator 16.7.1 betrachtet die Zusammensetzung von Positionen in nationalen und lokalen öffentlichen Institutionen, differenziert unter anderem nach Geschlecht, und stellt sie der Verteilung in der Bevölkerung gegenüber (Vereinte Nationen 2015).

Kommunale Exekutiven sind lokale Institutionen mit erheblicher Entscheidungs- und Ressourcenverantwortung. Ihre personelle Zusammensetzung ist deshalb nicht nur eine Gleichstellungsfrage, sondern auch eine Frage der institutionellen Repräsentativität.

3. Methodik

3.1 Untersuchungsgebiet

Die Untersuchung umfasst alle 14 Mitgliedsgemeinden der Flughafenregion Zürich (FRZ 2026). Innerhalb dieser definierten Region handelt es sich um eine Vollerhebung und nicht um eine Stichprobe.

Der Kanton Zürich zählt per 1. Januar 2026 insgesamt 160 politische Gemeinden (Kanton Zürich 2026a). Nach Abzug der 14 Gemeinden der Flughafenregion verbleiben 146 Gemeinden außerhalb der Region.

3.2 Erhebungszeitraum und Datenquellen

Die Amtsperiode der meisten Zürcher Gemeindebehörden endete am 30. Juni 2026. Die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 fanden zwischen Januar und Juni 2026 statt; die meisten Gemeinden führten den ersten Wahlgang am 8. März 2026 und einen allfälligen zweiten Wahlgang am 14. Juni 2026 durch (Kanton Zürich 2026c).

Erhoben wurden die Zusammensetzungen der Exekutiven nach Abschluss sämtlicher Wahlgänge und nach erfolgter Konstituierung, gestützt auf die amtlichen Publikationen der jeweiligen Städte und Gemeinden (Wahlanordnungen, Wahlresultate, Konstituierungsmitteilungen, Behördenverzeichnisse). Die vollständige Liste der Einzelquellen mit Abrufdatum ist in Anhang A dokumentiert. [Anhang A ist vor der Einreichung zu ergänzen.]

3.3 Erhebungsregeln

Berücksichtigt wurden ausschliesslich die stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinde- beziehungsweise Stadtexekutiven der Amtsperiode 2026–2030. Gemeinde- und Stadtschreibende, Verwaltungsdirektionen, Sekretariate sowie beratende Sitzungsteilnehmende wurden nicht mitgezählt.

Präsidentinnen und Präsidenten von Schulbehörden wurden einbezogen, wenn sie gemäss der jeweiligen Gemeindeordnung oder der amtlichen Behördendarstellung von Amtes wegen Mitglied der politischen Exekutive sind. Diese Regel ist in Einheitsgemeinden relevant und beeinflusst die Sitzzahl der einzelnen Gemeinden.

Die Zuordnung zu Frauen und Männern erfolgte anhand der von den Gemeinden verwendeten Amtsbezeichnungen sowie der amtlich veröffentlichten Angaben. Sie ist keine Aussage über die persönliche Geschlechtsidentität der betreffenden Personen. Die Auswertung bildet nur die binäre Kategorisierung ab, die aus den amtlichen Quellen hervorgeht.

3.4 Berechnung und statistische Auswertung

Der Frauenanteil wurde als Quotient aus der Anzahl der Frauen in der Exekutive und der Gesamtzahl der Exekutivmitglieder berechnet und anschließend mit 100 multipliziert. Dieselbe Berechnung wurde für den Männeranteil sowie für die Gemeinde- und Stadtpräsidien durchgeführt.

Für alle Anteilswerte werden 95-Prozent-Konfidenzintervalle nach Wilson berichtet. Unterschiede zwischen zwei Gruppen werden mit einem Zweistichprobenz-Test für Anteile geprüft; ergänzend wurde der exakte Test nach Fisher berechnet, der in allen Fällen zu derselben Beurteilung führt. Vergleiche gegen einen festen Referenzwert werden mittels eines Einstichproben-Tests auf Anteile hin geprüft. Das Signifikanzniveau beträgt 5 Prozent, alle Tests sind zweiseitig.

Da es sich bei der Flughafenregion um eine Vollerhebung handelt, ist die Frage berechtigt, weshalb überhaupt inferenzstatistisch gerechnet wird. Zwei Gründe sprechen dafür. Erstens ist die Vergleichsgruppe aus 86 Gemeinden eine Teilstichprobe, sodass jeder Vergleich zwischen Region und Vergleichsgruppe eine inferenzstatistische Aussage darstellt. Zweitens ist die konkrete Besetzung von 95 Sitzen als Realisierung eines Auswahl- und Wahlprozesses zu verstehen; Konfidenzintervalle machen sichtbar, wie stark einzelne Sitzbesetzungen die Prozentwerte beeinflussen. Dies ist insbesondere bei den 14 Präsidien relevant, wo ein einziger zusätzlicher Sitz den Anteilswert um 7,1 Prozentpunkte verschiebt.

3.5 Vergleichsgruppen

Für die Einordnung werden zwei Vergleichsgrössen verwendet.

  • Erstens eine im Rahmen dieser Untersuchung selbst erhobene Teilstichprobe von 86 Gemeinden ausserhalb der Flughafenregion für die Amtsperiode 2026–2030. Sie umfasst 86 von 146 Gemeinden und deckt damit 58,9 Prozent der Gemeinden ab. Die Auswahl erfolgte nicht zufällig, sondern nach Verfügbarkeit vollständig publizierter und konstituierter Behördenangaben. Die Teilstichprobe ist deshalb nicht als repräsentative Stichprobe im statistischen Sinn zu verstehen. Die Einzeldaten sind in Anhang B dokumentiert. [Anhang B ist vor der Einreichung zu ergänzen.]
  • Zweitens der zuletzt veröffentlichte kantonsweite Referenzwert aus der Studie «Zustand und Entwicklung der Zürcher Gemeinden» (Bernhard, Cheon & Kübler 2026).

Die kantonsweite Studie wurde 2026 vom Zentrum für Demokratie Aarau im Auftrag des Gemeindeamts des Kantons Zürich veröffentlicht und beruht auf den Antworten der Zürcherinnen und Zürcher aus einer schweizweiten Befragung der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber aus dem Jahr 2023. Nach Angaben des Kantons beteiligten sich knapp 90 Prozent der 160 Zürcher Gemeinden. Die Studie weist für die Gemeindeexekutiven eine durchschnittliche Grösse von rund 6,4 Mitgliedern und einen Frauenanteil von rund einem Drittel aus, was über dem Wert der übrigen Schweiz, aber unter dem Bevölkerungsanteil liegt (Kanton Zürich 2026b; Bernhard, Cheon & Kübler 2026).

4. Ergebnisse der Flughafenregion Zürich

Gemeinde

Präsidium

Sitze

Frauen

Männer

Frauenanteil

Bachenbülach

Michael Biber

7

2

5

28,6 %

Bassersdorf

Christian Pfaller

7

2

5

28,6 %

Bülach

Frauke Böni

7

3

4

42,9 %

Dietlikon

Roger Würsch

5

1

4

20,0 %

Dübendorf

André Ingold

7

1

6

14,3 %

Kloten

Kurt Hottinger

7

2

5

28,6 %

Nürensdorf

Hannes Schärer

7

2

5

28,6 %

Oberglatt

Roger Rauper

7

2

5

28,6 %

Opfikon

Roman Schmid

7

1

6

14,3 %

Rümlang

Thomas Huber

9

4

5

44,4 %

Volketswil

Jean-Philippe Pinto

7

2

5

28,6 %

Wallisellen

Adrian Bangerter

7

1

6

14,3 %

Wangen-Brüttisellen

Ruth Dettwiler

6

2

4

33,3 %

Winkel

Marcel Nötzli

5

0

5

0,0 %

Flughafenregion insgesamt

 

95

25

70

26,3 %

Tabelle 1: Zusammensetzung der kommunalen Exekutiven der Flughafenregion Zürich, Amtsperiode 2026–2030. Quelle: eigene Erhebung auf Grundlage der amtlichen Gemeinde- und Stadtpublikationen (Anhang A). Prozentwerte auf eine Nachkommastelle gerundet.

4.1 Gesamtverteilung

Von den 95 Exekutivmitgliedern sind 25 Frauen (26,3 Prozent; 95-%-KI: 18,5–36,0 %) und 70 Männer (73,7 Prozent). Damit kommen auf eine Frau in einer kommunalen Exekutive durchschnittlich 2,8 Männer; knapp drei von vier Exekutivmandaten werden von Männern besetzt.

Keine der 14 Exekutiven erreicht einen Frauenanteil von 50 Prozent. Die höchsten Frauenanteile weisen Rümlang mit 44,4 Prozent und Bülach mit 42,9 Prozent auf; in Wangen-Brüttisellen beträgt der Anteil 33,3 Prozent. Winkel verfügt über keine Frau in der Exekutive. In Dübendorf, Opfikon und Wallisellen ist jeweils einer von sieben Sitzen von einer Frau besetzt.

Der Abstand zur Parität ist statistisch belastbar: Ein Frauenanteil von 25 von 95 Sitzen unterscheidet sich hochsignifikant von 50 Prozent (z = −4,62; p < 0,001).

4.2 Gemeinde- und Stadtpräsidien

Zwei der 14 Präsidien werden von Frauen geführt: Frauke Böni in Bülach und Ruth Dettwiler in Wangen-Brüttisellen. Frauke Böni wurde am 14. Juni 2026 im zweiten Wahlgang zur ersten Stadtpräsidentin von Bülach gewählt und steht der Legislatur 2026–2030 vor (Nau.ch 2026).

Der Frauenanteil in den Präsidien beträgt damit 14,3 Prozent (95-%-KI: 4,0–39,9 %); zwölf Präsidien beziehungsweise 85,7 Prozent werden von Männern geführt. Der Abstand zwischen dem Frauenanteil in den Exekutiven insgesamt (26,3 Prozent) und jenem in den Präsidien (14,3 Prozent) beträgt zwölf Prozentpunkte.

Dieser Unterschied ist aufgrund der geringen Fallzahl von 14 Präsidien mit erheblicher Unsicherheit behaftet, wie das breite Konfidenzintervall zeigt. Ein einziges zusätzlich von einer Frau besetztes Präsidium würde den Wert auf 21,4 Prozent erhöhen. Der Befund ist deshalb als Hinweis, nicht als gesicherte Aussage zu lesen. Der Abstand zur Parität ist gleichwohl signifikant (z = −2,67; p = 0,013).

5. Vergleich mit den Gemeinden außerhalb der Flughafenregion

Kennzahl

Flughafenregion

Vergleichsgruppe (86 Gemeinden)

Differenz

Zahl der Gemeinden

14

86

–

Exekutivsitze

95

570

–

Frauen

25

174

–

Männer

70

396

–

Frauenanteil Exekutiven

26,3 %

30,5 %

−4,2 PP

95-%-KI (Wilson)

18,5–36,0 %

26,9–34,4 %

–

Frauen in Präsidien

2

18

–

Frauenanteil Präsidien

14,3 %

20,9 %

−6,6 PP

95-%-KI (Wilson)

4,0–39,9 %

13,7–30,7 %

–

Tabelle 2: Gegenüberstellung der Flughafenregion und der erhobenen Vergleichsgruppe. PP = Prozentpunkte. Quelle: eigene Erhebung (Anhänge A und B).

In der Gegenüberstellung liegt der Frauenanteil der Flughafenregion in den Exekutiven um 4,2 Prozentpunkte und in den Präsidien um 6,6 Prozentpunkte unter dem der Vergleichsgruppe. Beide Differenzen sind statistisch nicht signifikant (Tabelle 3). Die Konfidenzintervalle der beiden Gruppen überlappen sich deutlich; das Intervall der Flughafenregion (18,5–36,0 %) schliesst den Wert der Vergleichsgruppe von 30,5 % ein.

Auch gegenüber dem kantonsweiten Referenzwert von rund einem Drittel aus der Erhebung 2023 liegt die Flughafenregion rechnerisch zurück, ohne dass die Differenz das Signifikanzniveau erreicht (p = 0,15). Da die Erhebungszeitpunkte auseinanderliegen, ist dieser Vergleich ohnehin nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Vergleich

Differenz

z

p

Beurteilung

Exekutiven: 26,3 % vs. 30,5 % (Vergleichsgruppe)

−4,2 PP

−0,83

0,41

nicht signifikant

Präsidien: 14,3 % vs. 20,9 % (Vergleichsgruppe)

−6,6 PP

−0,58

0,56

nicht signifikant

Exekutiven: 26,3 % vs. 33,3 % (ZDA-Referenz)

−7,0 PP

−1,45

0,15

nicht signifikant

Exekutiven: 26,3 % vs. 50 % (Parität)

−23,7 PP

−4,62

< 0,001

signifikant

Präsidien: 14,3 % vs. 50 % (Parität)

−35,7 PP

−2,67

0,013

signifikant

Tabelle 3: Statistische Prüfung der Vergleiche. Zweistichprobenz-Test für Anteile bei Vergleichen mit der Vergleichsgruppe, Einstichprobenz-Test bei Vergleichen gegen einen festen Referenzwert; alle Tests zweiseitig, Signifikanzniveau 5 Prozent. Der exakte Test nach Fisher führt bei den Zweistichprobenvergleichen zu denselben Beurteilungen (p = 0,47 bzw. p = 0,73).

Zusammengefasst lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht belegen, dass die Flughafenregion einen niedrigeren Frauenanteil aufweist als der übrige Kanton. Demgegenüber ist belegt, dass der Frauenanteil in den Exekutiven der Flughafenregion deutlich und statistisch gesichert unterhalb einer paritätischen Verteilung liegt. Diese Unterscheidung ist für die Interpretation der Befunde zentral.

6. Diskussion im Kontext der SDGs

6.1 Bedeutung für SDG 5.5

Die Ergebnisse weisen auf eine deutliche Repräsentationslücke gegenüber einer paritätischen Verteilung hin. Frauen stellen in der Flughafenregion gut ein Viertel der Exekutivmitglieder. Eine exakte rechnerische Parität ist bei 95 Sitzen nicht möglich; eine annähernd ausgewogene Verteilung würde 47 oder 48 Frauen erfordern. Tatsächlich sind es 25.

Rechnerisch fehlen somit 22 bis 23 weiblich besetzte Sitze, um eine annähernd paritätische Zusammensetzung zu erreichen. Diese Differenz ist eine Beschreibung der Grössenordnung und darf nicht als vorgegebene Quote, als Zielwert oder als rechtliche Verpflichtung interpretiert werden. Weder das Unterziel 5.5 noch das schweizerische Recht schreibt eine solche Verteilung vor.

Die geringere Vertretung in den Präsidien ist für Unterziel 5.5 insofern relevant, als es sich ausdrücklich nicht nur auf Teilhabe, sondern auch auf gleiche Chancen auf Führungspositionen bezieht (Vereinte Nationen 2015). Angesichts der geringen Fallzahl ist dieser Befund jedoch mit der in Abschnitt 4.2 beschriebenen Zurückhaltung zu interpretieren.

Wie in Abschnitt 2.1 dargelegt, ist eine Gegenüberstellung mit dem offiziellen Wert für Indikator 5.5.1(b) für die Schweiz von 39,0 Prozent für das Jahr 2022 (UNECE 2026a) nicht statthaft, weil dieser Indikator gesetzgebende beziehungsweise beratende Organe erfasst und nicht Exekutiven. Der Umstand, dass der UNECE-Wert von 39,0 Prozent deutlich über dem in der ZDA-Studie für Zürcher Exekutiven ermittelten Anteil von rund einem Drittel liegt, ist selbst ein Hinweis darauf, dass hier unterschiedliche Organtypen gemessen werden.

6.2 Bedeutung für SDG 10.2

Die Unterrepräsentation von Frauen bedeutet nicht, dass ein rechtlicher Ausschluss vorliegt. Sie zeigt jedoch, dass formale Wahlberechtigung und tatsächliche politische Repräsentation nicht identisch sind.

Für eine vertiefte Analyse wären zusätzliche Informationen erforderlich, insbesondere:

  • Zahl der kandidierenden Frauen und Männer sowie deren Listenplatzierung
  • Wiederwahlquoten und Amtsdauern
  • Parteizugehörigkeit der Gewählten
  • zeitliche Belastung der Ämter und Grad der Professionalisierung
  • Entschädigungssysteme
  • Vereinbarkeit politischer Mandate mit Beruf und Betreuungspflichten
  • Rekrutierungs- und Nominierungspraktiken der Parteien und Findungskommissionen

Ohne diese Daten lässt sich nicht feststellen, ob die beobachtete Verteilung primär auf das Kandidierendenangebot, auf Wahlentscheidungen, auf strukturelle Zugangshürden oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist.

6.3 Bedeutung für SDG 16.7

Repräsentative Institutionen müssen gesellschaftliche Vielfalt nicht in jeder Dimension exakt mathematisch abbilden. Eine dauerhafte und deutliche Untervertretung einer grossen Bevölkerungsgruppe wirft jedoch eine relevante Frage zur institutionellen Repräsentativität auf.

Für Unterziel 16.7 ist zudem nicht nur die Zahl der Frauen relevant. Ebenso bedeutsam wären die Verteilung politisch einflussreicher Ressorts, die Beteiligung an Kommissionen, der Zugang zu Präsidialfunktionen sowie die tatsächliche Mitwirkung an strategischen Entscheidungen. Die vorliegende Untersuchung erfasst daher einen sichtbaren, aber begrenzten Teil der institutionellen Inklusion.

7. Handlungsempfehlungen

Aus den Daten lässt sich keine Pflicht zu bestimmten Wahlresultaten ableiten. Gemeinden und regionale Institutionen können jedoch die Bedingungen politischer Beteiligung gestalten. Die folgenden Empfehlungen sind als Beiträge zur Transparenz und zur Datengrundlage zu verstehen, nicht als evidenzbasierte Wirkungsaussagen.

Erstens sollten die Gemeinden die Geschlechterverteilung in ihren Behörden regelmässig und in einheitlicher Form veröffentlichen. Eine legislaturbezogene Berichterstattung ließe sich unmittelbar auf die Unterziele 5.5 und 16.7 beziehen.

Zweitens könnten Parteien, lokale Gruppierungen und Findungskommissionen ihre Rekrutierungsprozesse dokumentieren und überprüfen. Entscheidend ist nicht nur, wer gewählt wird, sondern auch, wer angesprochen, aufgebaut und zur Kandidatur ermutigt wird. Die vorliegenden Daten erlauben allerdings keine Aussage darüber, ob an dieser Stelle tatsächlich der wirksame Engpass liegt.

Drittens sollten zeitliche Anforderungen, Sitzungszeiten, Entschädigungen sowie Möglichkeiten zur Vereinbarkeit mit Beruf und Betreuungspflichten erhoben und analysiert werden. Solche organisatorischen Faktoren beeinflussen, welche Bevölkerungsgruppen überhaupt für ein kommunales Exekutivamt zur Verfügung stehen.

Viertens könnte die Flughafenregion einen freiwilligen regionalen SDG-Governance-Monitor entwickeln, der mindestens folgende Kennzahlen umfasst.

SDG-Bezug

Möglicher regionaler Indikator

SDG 5.5

Frauenanteil in den kommunalen Exekutiven

SDG 5.5

Frauenanteil in Gemeinde- und Stadtpräsidien

SDG 10.2

Vielfalt der Kandidierenden und der gewählten Personen

SDG 16.7

Zusammensetzung von Exekutiven und strategischen Kommissionen

SDG 16.7

Anteil der Bevölkerung, der lokale Entscheidungsverfahren als inklusiv wahrnimmt

Tabelle 5: Vorschlag für einen regionalen SDG-Governance-Monitor. Eigene Darstellung.

Ein solches Monitoring sollte keine einzelnen Personen bewerten. Sein Zweck wäre die langfristige Beobachtung struktureller Entwicklungen über mehrere Amtsperioden hinweg.

8. Limitationen

Erstens ist die Flughafenregion vollständig erfasst, der übrige Kanton jedoch nicht. Die Vergleichsgruppe umfasst 86 von 146 Gemeinden ausserhalb der Flughafenregion. Der daraus berechnete Wert von 30,5 Prozent ist keine Quote für den übrigen Kanton. Da die Auswahl nach Datenverfügbarkeit erfolgte, ist eine Verzerrung nicht auszuschliessen, deren Richtung unbekannt ist.

Zweitens sind die beobachteten Differenzen zwischen der Flughafenregion und den Vergleichsgrössen statistisch nicht signifikant. Die Untersuchung kann daher nicht belegen, dass sich die Flughafenregion in dieser Hinsicht vom übrigen Kanton unterscheidet. Formulierungen, die einen solchen Unterschied behaupten, wären durch die Daten nicht gedeckt.

Drittens basiert die kantonsweite Referenz von rund einem Drittel auf Daten des Jahres 2023 und ist nicht zeitgleich mit den Daten der Amtsperiode 2026–2030. Auch der letzte für die Schweiz verfügbare UNECE-Wert für Indikator 5.5.1(b) stammt aus dem Jahr 2022 (UNECE 2026a).

Viertens misst der globale Indikator 5.5.1(b) gesetzgebende beziehungsweise beratende Organe der lokalen Ebene, während die vorliegende Untersuchung Exekutivorgane erfasst. Die Ergebnisse sind daher nicht als Beitrag zur offiziellen Indikatorberichterstattung zu verstehen.

Fünftens ist die Region über die Vereinsmitgliedschaft und nicht funktionalräumlich abgegrenzt. Die Ergebnisse gelten für die 14 Mitgliedsgemeinden, nicht für die Flughafenregion im weiteren Sinne.

Sechstens erfolgt die Geschlechtszuordnung binär anhand amtlicher Veröffentlichungen. Nichtbinäre Geschlechtsidentitäten werden dadurch nicht abgebildet.

Siebtens handelt es sich um eine Querschnittserhebung an einem einzigen Zeitpunkt. Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf, etwa dass eine Unterrepräsentation «weiterhin» oder «anhaltend» bestehe, sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Eine entsprechende Aussage setzte eine vergleichbare Erhebung für frühere Amtsperioden, insbesondere für 2022–2026, voraus.

Achtens untersucht die Analyse ausschliesslich die deskriptive Repräsentation. Sie erlaubt keine Aussagen darüber, wie gross der tatsächliche politische Einfluss einzelner Mitglieder ist oder ob sich politische Entscheidungen aufgrund der Geschlechterzusammensetzung unterscheiden.

Neuntens lässt sich aus der festgestellten Verteilung keine Ursache ableiten. Die Untersuchung liefert ein Ergebnis, erklärt jedoch nicht, wie es zustande gekommen ist.

9. Schlussfolgerung

Die kommunalen Exekutiven der 14 Mitgliedsgemeinden der Flughafenregion Zürich sind in der Amtsperiode 2026–2030 überwiegend männlich besetzt. Frauen halten 25 der 95 Sitze und erreichen damit einen Anteil von 26,3 Prozent. Bei den Gemeinde- und Stadtpräsidien beträgt der Frauenanteil 14,3 Prozent.

Gegenüber der erhobenen Vergleichsgruppe ausserhalb der Flughafenregion liegen die Werte um 4,2 beziehungsweise 6,6 Prozentpunkte tiefer. Diese Differenzen sind statistisch nicht signifikant; die Untersuchung kann somit nicht belegen, dass sich die Flughafenregion in dieser Hinsicht vom übrigen Kanton unterscheidet. Demgegenüber ist dem Abstand zu einer paritätischen Verteilung statistisch eine Bedeutung zuzuschreiben.

Die Ergebnisse lassen sich auf die Zielsetzung von Unterziel 5.5 beziehen, ohne die Messung des globalen Indikators 5.5.1(b) vorzunehmen. Politische Inklusion gemäss Unterziel 10.2 sowie repräsentative lokale Institutionen gemäss Unterziel 16.7 sind ebenfalls betroffen. Die Flughafenregion kann daher nicht nur als Wirtschafts- und Infrastrukturraum, sondern auch als Beobachtungsraum für inklusive Governance betrachtet werden.

Eine sachgerechte SDG-Integration sollte sich nicht auf symbolische Zielzuordnungen beschränken. Sie erfordert transparente und offengelegte Daten, wiederholte Messungen über mehrere Amtsperioden hinweg, eine korrekte Zuordnung von Indikatoren zu den tatsächlich gemessenen Organen sowie eine systematische Untersuchung der Bedingungen, unter denen Menschen Zugang zu kommunalen Führungsämtern erhalten.

Datenverfügbarkeit

Die Rohdaten beider Erhebungen, das heisst die Zusammensetzung der Exekutiven der 14 Mitgliedsgemeinden sowie der 86 Gemeinden der Vergleichsgruppe, sind einschliesslich der Einzelquellen und Abrufdaten in den Anhängen A und B zu dokumentieren und mit dem Beitrag zu veröffentlichen. Ohne diese Offenlegung lässt sich die zentrale vergleichende Aussage des Beitrags nicht reproduzieren.

Literatur- und Quellenverzeichnis

 

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